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Informationen zu RU 486 - Schwangerschaftsabbruch mit Mifepriston (Mifegyn ®):
(unsere Praxis führt keine Schwangerschaftsunterbrechungen durch)
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft mit Hinweisen zum Schwangerschaftsabbruch
mit Mifepriston (RU 486, Mifegyn ®). Aus Deutschem Ärzteblatt Nr.30 - 30.Juli 1999
Das Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte (BfArM) hat am 6.Juli 1999 die sogenannte Abtreibungspille
Mifepriston (RU 486, Mifegyn) für Deutschland zugelassen. Die früher
unter dem Namen RU 486 bekannt gewordene Pille ist nach Auffasung
des BfArM für Schwangerschaftsabbrüche bis zum 49.Schwangerschaftstag
wirksam und unbedenklich (7 Wochen nach dem 1.Tag der letzten Regel
!) Da die Voraussetzung zur Durchführung eines medikamentösen Abbruches
der Nachweis einer intakten Schwangerschaft ist, was in der Regel
erst in der 5.Schwangerschaftswoche möglich ist, bleibt ein Zeitraum
von MAXIMAL 3 Wochen, in denen die Patientin die vorgeschriebene
Beratung mit Wartezeit einzuhalten hat.In Frankreich wurde RU 486
bereits 1989 zugelassen.
NEU: Ab Juli 2008 darf nach einer europaweit gültigen
Änderung das Präparat nun bis zum 63.Tag der Schwangerschaft
eingenommen werden (9 Wochen nach dem 1.Tag der letzten Regel)
Wirkungsweise:
Mifegyn enthält als Wirkstoff das synthetische Hormon Mifepriston. Als Gegenspieler
des schwangerschaftserhaltenden Hormons Progesteron bewirkt die Einnahme von Mifepriston, daß der Embryo
aus seinem Bett in der Gebärmutterschleimhaut gelöst wird und innerhalb von 36-48 Stunden abstirbt. Nach
Ablauf dieser Frist schließt sich die Einnahme eines prostaglandin- haltigen Präparates an (paradoxerweise
sind diese Prostaglandine z.Zt. für den frühen Abbruch in Deutschland nicht zugelassen), welches Wehen
auslöst und eine künstliche Fehlgeburt auslöst. Dieses Konzept funktioniert bei ca.95% der Frauen,
die diese Präparate einnehmen. Bei ausbleibender Wirkung dieser medikamentösen Behandlung müssen
die bisher praktizierten operativen Methoden wie Ausschabung oder Absaugung des Schwangerschaftsproduktes eingesetzt
werden.
Indikation:
Mifegyn kann nur in der Frühphase der Schwangerschaft eingesetzt werden. Die
Zulassung besteht nur für Schwangerschaftsunterbrechungen bis zum 49.Tag der Gravidität, berechnet vom
ersten Tag der letzten Regelblutung ! Das bei der Neuregelung der Schwangerschaftsgesetz- gebung im Sommer 1995
eingeführte Konzept der Pflichtberatung und einer Bedenkfrist von 3 Tagen zwischen Beratung und der Durchführung
des Eingriffs bleibt erhalten. Es gelten weiterhin die bisherigen Inhalte des § 218 StGB zum Schwangerschaftsabbruch.
Risiken und unerwünschte Wirkungen:
Zu den körperlichen Nebenwirkungen zählen Übelkeit, Erbrechen und
krampfartige Unterbauchschmerzen. Darüber hinaus ist zu beachten, daß die mehrtägige Behandlung
die Psyche der Frau belastet.
Kontraindikationen:
Die Anwendung ist kontraindiziert in Kombination mit Prostaglandinen bei Frauen
die stark rauchen, an Asthma bronchiale oder Allergien leiden. Auch Frauen mit Epilepsie, Bluthochdruck, Magen-
Darm- und Leberstörungen dürfen Mifepriston nicht erhalten.
Verschreibung und Abgabe:
Mifegyn wird nicht frei verkäuflich sein. Die Abgabe wird über den Hersteller
direkt an diejenigen Gynäkologen erfolgen, die auch schon jetzt konventionelle Schwangerschaftsunterbrechungen
durchführen. Die Kosten werden, sofern keine besondere Indikation vorliegt, nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen
übernommen.
In meiner Praxis werden keine Schwangerschaftsunterbrechungen durchgeführt.
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