Dr.med.
Chr.Helligrath
Praxis für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
in Essen
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Neue Organisation der
Krebsvorsorgeuntersuchung ab 1.Januar 2020. Jetzt mit HPV-Test
ab dem 35.Lebensjahr.
Während
bisher im Rahmen Ihrer Krebsvorsorgeuntersuchung einmal jährlich ein
Abstrich vom Gebärmutterhals zur Früherkennung von möglichen Zellveränderungen durchgeführt wurde, ändern sich diese Abläufe ab
dem 1.1.2020 altersabhängig:
In der Altersgruppe
20 - 34 Jahre ändert sich an dem
bisherigen Abläufen nichts. Weiter wird jährlich ein Abstrich vom
Gebärmutterhals entnommen sowie eine gynäkologische Untersuchung durchgeführt.
Auch in der Altersgruppe ab dem
35.Lebensjahr findet jährlich weiterhin eine
Krebsvorsorgeuntersuchung mit gynäkologischer Untersuchung statt. Allerdings ist
es jetzt so, dass der früher jährliche Zellabstrich vom
Gebärmutterhals mit einem HPV-Test kombiniert
wird. Sind beide Testergebnisse unauffällig, erfolgt der nächste
kombinierte Zellabstrich mit neuem HPV-Test, der sogenannte KO-Test,
erst in 3 Jahren.
Selbstverständlich erfolgt die allgemeine, gynäkologische
Krebsvorsorgeuntersuchung weiterhin einmal jährlich.
Hintergrund ist eine
politisch gewünschte euröpäische Harmonisierung mit
Vereinheitlichung der Vorsorgeintervalle.
Da das Humane
Papillomvirus HPV als die Hauptursache für die Entstehung u.a.des
Gebärmutterhalskrebses gilt, bietet das neue Handling die
Möglichkeit die Frauen zu selektieren, bei denen kürzere
Kontrollintervalle und/oder weitergehende Untersuchungen wie
Kolposkopien oder lokale, kleine
Gewebeentanhmen erforderlich sind. Hierzu wird, je nach den
Befundergebnissen, ggf. eine weitere Diagnostik in einer
sogenannten
Dysplasiesprechstunde erforderlich.
Frauen bei denen die Gebärmutter operativ komplett entfernt wurde,
erhalten keinen Zellabstrich vom Scheidendende mehr. Ist die
Gebärmutter oberhalb des Gebärmutterhalses operativ entfernt worden, gelten
die oben beschriebenen Abstrichintervalle.
Sollte Ihnen persönlich dieses
3-Jahres-Intervall persönlich zu lang erscheinen oder Sie wünschen
trotz Zustand nach Gebärmutterentfernung die Durchführung eines
Zellabstrichs, besteht natürlich die Möglichkeit, im Rahmen Individueller Selbszahlerleistungen
diesen Abstrich, wie bisher gewohnt, im jährlichen Abstand zu
bekommen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 22,- €.
Alle 5 Jahre soll eine
schriftliche Einladung an die anspruchsberechtigten Frauen geschickt
werden.
Die Teilnahme an den o.a.Richtlinien bleibt
freiwillig.
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